Gültig ab 01.01.2024
Wir wollen mit unseren Kunden eine sehr gute Zusammenarbeit pflegen. Dazu gehören auch transparente und klare Vertragsgrundlagen. Nachstehend ersehen Sie unsere Honorare und Konditionen:
Gründungsberatung und Gründung einer neuen Unternehmung: CHF 150.00 zzgl. MWST zzgl. amtliche Kosten wie Gebühren Notar und Gebühren Handelsregisteramt.
Standortkosten für Organe, Domizil, Telefon/Fax, Post: Auf Anfrage
Auf Anfrage
Stundensatz CHF 150.00 und Fremdauslagen, z.B. Transport- und Hotelkosten (sofern notwendig), Verpflegung, Trinkgelder, Donationen
Anstelle einer Stundensatz-Regelung kann auch eine Festpreis-Pauschale vereinbart werden, zahlbar nach Auftragsfortschritt.
Beratungsdienstleistungen, die zu einer Gründung eines Unternehmens führen, sind im Stundensatz bzw. in der Festpreis-Pauschale enthalten, und werden nicht separat in Rechnung gestellt.
Stundensatz CHF 150.00 und zzgl. Fremdauslagen, z.B. Transport- und Hotelkosten (sofern notwendig), Verpflegung, Trinkgelder, Donationen.
Anstelle einer Stundensatz-Regelung kann auch eine Festpreis-Pauschale vereinbart werden, zahlbar nach Auftragsfortschritt.
Stundensatz CHF 150.00
Stundensatz CHF 150.00
Anstelle einer Stundensatz-Regelung kann auch eine Monats-Pauschale vereinbart werden, die sich nach Art und Umfang der Arbeit richtet.
Honorar pro Rechnung 0.75% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens CHF 150.00. Bei Rechnungsforderungen bis CHF 300.00: CHF 45.00.
Honorar pro versandte Mahnung CHF 40.00
Erstellung Lohnabrechnungen jedwelcher Art: 1% der Bruttolohnsumme.
Forderungen:
Kleinforderungen bis CHF/€ 500.00: CHF/€ 120.00
Forderungen ab CHF/€ 501.00: 20%, jedoch mindestens CHF/€ 215.00
Erfolgsprovision pro Zahlung bei Ratenzahlungsvereinbarungen: 20%
Gebühr für Ratenzahlungen CHF 30.00 pro Ratenzahlung
Erstellung und Versand einer Verzugsanzeige-Mahnung an Schuldner: CHF 40.00
Erstellung und Versand eines Betreibungsbegehrens: CHF 195.00
Allfällige an Dritte gezahlte Fremdkosten jedwelcher Art gegen zu Lasten des Auftraggebers.
Verlustscheine:
50% Erfolgshonorar auf einbringlich gemachte Zahlungen, keine Fremdkosten-Beteiligung für den Auftraggeber.
Steuerberatung: Stundensatz CHF 150.00
Steuererklärung natürliche Personen: CHF 120.00, für Lehrlinge CHF 60.00
Steuererklärung juristische Personen: CHF 395.00
Steuererklärung jedwelcher Art für ausländische Finanzämter: CHF 150.00 pro Stunde
Beratungsdienstleistungen, die zum Ausfüllen einer Steuererklärung jedwelcher Art führen, sind im entsprechenden Preis (s.o.) enthalten, ebenso die Kontrolle und Bearbeitung der Veranlagung. Allfällige Fremdkosten (z.B. Kopierkosten eines Amtes, amtliche Kosten) sind nicht enthalten.
Verkauf / Vermittlung / Suche: 1% des Bruttopreises zzgl. allfällige Fremdkosten aller Art (z.B. Aufschaltgebühren auf Online-Plattformen)
Verwaltung: Basis SVIT-Empfehlungen
10% des eingesparten Schuldenbetrages. Keine Einstellgebühren.
Wir arbeiten auf Kreditbasis. Bei Auftragserteilung fallen keine Honorare an. Sie fallen an bzw. werden in Rechnung gestellt bei Bearbeitungsfortschritt eines Auftrages.
Alle Honorarangaben sind ohne MWST.
Bei Rechnungsstellung in Euro erfolgt die Wertstellung zum jeweiligen Tageskurs.
Alle von der Firma LUCIANI - Treuhand- und Wirtschaftsberatung zu erbringenden Dienstleistungen werden aufgrund schriftlicher Vorgaben erbracht. Eine Änderung der zu erbringenden Dienstleistung ist vom Auftraggeber stets schriftlich zu erklären. Mündliche Änderungen haben keine Gültigkeit.
Wo nichts anderes vereinbart, werden die zu erbringenden Dienstleistungen am jeweiligen Sitz der LUCIANI - Treuhand- und Wirtschaftsberatung erbracht. Werden sie am Sitz des Auftraggebers erbracht, gehen Reisespesen zu Lasten des Auftraggebers. Die Reisezeit wird dabei nicht als Arbeitszeit verrechnet.
Dienstleistungen jedwelcher Art
Die Rücknahme eines erteilten Auftrages gilt als Kündigung zu Unzeit. Das vertraglich vereinbarte Honorar sowie die seit Auftragserteilung angefallenen Fremdkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Inkassodienstleistungen
Die Rücknahme eines erteilten Inkassoauftrages jedwelcher Art gilt als Zahlung der Gesamtforderung und wird auch als solche abgerechnet. Allfällige bis zur Rücknahme des Inkassoauftrages angefallene Fremdkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die von der Firma LUCIANI - Treuhand- und Wirtschaftsberatung in Rechnung gestellten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Des Weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe unten.
Jede vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in Rechnung gestellte Honorarnote (ausgenommen davon sind vereinbarte Vorschüsse) ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugsfolgekosten für die fällige Honorarnote in Rechnung zu stellen (Mahnspesen von CHF 35.00 pro Mahnung und gesetzliche Verzugszinsen). Der Auftragnehmer ist des Weiteren berechtigt, in Höhe des fälligen Honorars zzgl. Verzugsfolgekosten ein Inkassobüro mit der Wahrung seiner Interessen zu betrauen oder betreibungsrechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Die dann anfallenden Fremdkosten und Honorare gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Zahlung des in Rechnung gestellten Honorars, steht es dem Auftragnehmer frei, allfällige Arbeiten gemäss dem vereinbarten Arbeitsumfang wiederaufzunehmen bzw. weiterzuführen.
Werden die dem Auftragnehmer zustehenden, jedoch vom Auftraggeber noch unbeglichenen Inkassohonorare und Fremdkosten nicht fristgerecht bezahlt, gilt eine Forderungsabtretung an den Auftragnehmer als vereinbart. Art. 120 OR gilt sinngemäss.
Für wirtschaftliche Schäden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten oder nicht verschuldet hat, wirdausdrücklich keine Haftung übernommen. Alle vom Auftragnehmer zu erledigenden Arbeiten werden mit der grössten Sorgfalt und der üblichen Geheimhaltung ausgeführt.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber hat nach Beendigung des erteilten Mandats einen Anspruch auf Herausgabe aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer für das Erbringen seiner Dienstleistung zur Verfügung gestellt hat.
Auf Akten, die der Auftragnehmer für die Auftragserledigung selber erstellt hat, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Herausgabe.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der dazugehörigen Vertragsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bedingung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bedingung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe soll dann auch gelten, wenn bei der Durchführung des entsprechenden Mandats eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein bestimmtes Mandat oder alle Mandate mit allen Rechten und Pflichten an einen Dritten seiner Wahl zu übertragen oder abzutreten.
Der erteilte Auftrag unterliegt dem Recht des einfachen Auftrages gemäss Art. 394ff. des schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Änderungen dieser Vertragsbedingungen oder einer abgeschlossenen Honorar-Vereinbarung bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Ergänzungen haben keine Gültigkeit.
Der Gerichtsstand für beide Parteien richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.